LASAIR

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AGB

AGB LASAIR – Stand 2021

Allgemeines

Lasair e.U., im folgenden Lasair genannt, schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen. Gegenteiligen AGB wird ausdrücklich widersprochen und solche werden von Lasair nicht anerkannt. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB von Lasair als vom Vertragspartner akzeptiert.

Vertragsabschluss & Leistungsumfang

Verträge zwischen Lasair und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Lasair zustande. Angebote sind freibleibend.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Lasair und/oder den Angaben in der Vertrags-/ Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urherberrechtsentgelte (AKM u.dgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Nutzungsrechte an den Kreativleistungen verbleiben – sofern nicht schriftlich anders vereinbart wird – bei Lasair. Sofern nichts anderes vereinbart ist, überträgt Lasair lediglich eine einmalige Nutzungsbewilligung. Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, bedürfen der Einwilligung von Lasair. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere ist der Vertragspartner zum Weiterverkauf und zur Weitergabe von Kreativleistungen von Lasair nicht berechtigt. Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Lasair.

Lasair hat das alleinige Verwertungsrecht an ihren Entwürfen, Konzepten, Ideen, Showunterlagen, Angeboten, Programmierarbeiten , Visualisierungen etc. Sie überträgt Nutzungsrechte an diesen Urheberrechten nur in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wird.

Die von Lasair erstellten Arbeiten, Entwürfe, Konzepte, Ideen, Angebote, Programmierarbeiten, etc. dürfen in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Lasair und gegen angemessene zusätzliche Entschädigung für eigene Interessen des Auftraggebers bzw. für Dritte verwendet werden.

Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Lasair zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch Lasair sowie zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtige Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.

Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Kunden erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Kunden.

Die Daten des Kunden werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.

Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.

Der Kunde bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40 – 42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, Email: dsb@dsb.gv.at)

Gewährleistung

Die Leistungen von Lasair sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu kommunizieren und sind hierbei festgestellte Mängel unverzüglich Lasair schriftlich detailliert anzuzeigen.

Haftung

Lasair verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Unternehmers.

Soweit Lasair im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen Lasair keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

Lasair bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung, nach Möglichkeit, eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung von Lasair. Lasair ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von Lasair sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Lasair in Rechnung gestellt.

Zahlung

Lasair ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Lasair berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss
40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag

Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

Stornobedingungen

Sofern nicht anders vereinbart:
bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung bis 3 Monate vor Veranstaltungsdatum sind 50 % des Gesamtpreises fällig.

Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab 3 Monate bis 14 Tage vor dem Event sind 80 % des Gesamtpreises fällig.

Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab 14 Tage vor Veranstaltung sind 100 % des Gesamtpreises fällig.

Die Stornobedingungen der Drittanbieter unterliegen nicht der Inhaltskontrolle von Lasair. Etwaige Nichtigkeiten in AGB bzw. Stornobedingungen der Drittanbieter haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der AGB von Lasair. Eine Absage aufgrund höherer Gewalt oder nicht gleichbleibender bzw. veränderter Geschäftsgrundlage geht zu Lasten des Auftraggebers.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand

Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN Kaufrechtes vereinbart. Gerichtsstand ist das für Zell am See/Salzburger Land, Österreich, sachlich und örtlich zuständige Gericht.